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Mietbedingungen - Prerow-Online Hämer & Malt GbR

1. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung fällig, die Restzahlung erfolgt per Überweisung oder direkt bei Anreise. Die erforderliche Bankverbindung teilen wir Ihnen bei Abschluss des Mietvertrages mit.


2. Die Reservierung wird erst wirksam, wenn der vom Mieter unterzeichnete Mietvertrag und die zu leistende Anzahlung innerhalb von 10 Tagen beim Vermittler eingehen. Gehen die Anzahlung und der Vertrag nicht rechtzeitig ein, so ist der Vermittler berechtigt, den Vertrag zu kündigen und das Ferienhaus/ Ferienwohnung anderweitig zu vermieten.


3. Datenschutzhinweis: Es werden personenbezogene Daten des Mieters erhoben und per EDV verarbeitet und gespeichert. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, wie dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften behandelt.


4. Das Mietverhältnis gilt für die angegebene Zeit und für die im Mietvertrag aufgeführten Personen und Tiere. Nicht im Mietvertrag gemeldete Personen haben kein Wohn- und Aufenthaltsrecht (dies gilt auch für Kinder und Tiere). Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermittlers mitgebracht werden.

Ein schwerwiegender oder wiederholt einfacher Verstoß gegen den Mietvertrag oder die Hausordnung hat die außerordentliche Kündigung des Mietvertrages zur Folge. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Schadenersatz, soweit er einen geringeren Schaden nicht beweisen kann.

Die Schlüsselübergabe erfolgt von 14.00-18.00 Uhr. Bei einer späteren Anreise bitten wir um Information bis 18 Uhr, in dem Fall kann eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben werden. Das Mietobjekt ist am Tag der Abreise bis 10 Uhr besenrein und mit geleertem Geschirrspüler zur Endreinigung freizugeben. Fundsachen werden ein Jahr aufgehoben und nur auf Nachfrage des Mieters und nach Zahlungseingang der Auslagenpauschale zurück gesandt.


5. Der Mieter ist verpflichtet, alle durch ihn während seiner Mietzeit am Haus, Einrichtung und Grundstück entstandenen Schäden unverzüglich dem Vermittler zu melden und voll zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden für die Schäden trifft. Soweit keine Schadensmeldung erfolgt, wird das Verschulden des Mieters zunächst von uns vermutet.


6. Bei Stornierung von Mietverträgen ist der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Vertragssumme abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu zahlen. Diese Aufwendungen werden mit 20% des Übernachtungspreises gehandhabt. Der Vermieter versucht jedoch das Quartier anderweitig zu vergeben, um den Schaden für den Mieter so gering wie möglich zu halten. Eine Stornierungspauschale von 50,00 EUR wird auf jeden Fall fällig. Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.


7. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises, soweit er keinen geringeren Schaden beweisen kann. Der Vermieter kann nur vom Vertrag zurücktreten, falls die Unterkunft durch Fremdeinwirkung nicht bezugsfähig ist. In diesem Fall steht dem Mieter die Rückzahlung des Mietpreises zu. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausdrücklich ausgeschlossen.


8. Für Bauarbeiten oder Straßenbauarbeiten sowie sonstige Belästigungen oder Störungen, die der Vermieter nicht selbst zu vertreten hat, kann dieser nicht in Haftung genommen werden. Er haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht jedoch für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Ferienhauses. Schadensansprüche gegen Prerow-Online sind ausgeschlossen.


9. Wird das Ferienobjekt nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, so müssen etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermittler angezeigt werden. Etwaige Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden und damit die Möglichkeit zur Abhilfe gegeben werden. Eine Minderung für den Zeitraum bis zur Mängelanzeige ist ausgeschlossen. Erfolgt keine Mängelanzeige ist die Minderung ebenfalls ausgeschlossen. Sofern keine sofortige Abhilfe möglich ist, kann eine Minderung vereinbart werden.


10. Kraftfahrzeuge, Fahrräder u. ä. können auf dem Grundstück auf eigene Gefahr geparkt werden. Elektroautos dürfen auf den Parkplätzen nicht geladen werden.


11. Die Kurtaxe ist lt. Satzung der Gemeinde Prerow bei Ankunft zu zahlen.


12. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.


13.Stellt der Eigentümer dem Mieter einen kostenlosen Internetzugang / Telefon zur Verfügung, übernimmt dieser jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte oder der Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit.


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtwirksamkeit später verlieren, so sollte hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.


Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Vermieter zuständige Gericht.

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